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   LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94   

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https://dejure.org/1995,12575
LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94 (https://dejure.org/1995,12575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94 (https://dejure.org/1995,12575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 16 Sa 2002/94 (https://dejure.org/1995,12575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 Abs. 3 ZPO

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87

    Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist unter Säurebau jedenfalls die Erstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen, die der Produktion, Aufbewahrung oder Beseitigung chemischer Stoffe dienen, unter Verwendung von Werkstoffen, die gegen die chemischen Einflüsse resistent sind, zu verstehen, ferner auch das, was als "Säureschutzbau" bezeichnet zu werden pflegt, also Tätigkeiten, die dazu dienen, konstruktive Sauteile durch Oberflächenbekleidungen mit chemisch widerstandsfähigen Schutzschichten zu schützen (vgl. BAG 27.08.1986 a.a.O.; BAG 29.08.1988 und 23.11.1988, AP Nr. 96 und 104 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 26.08.1987 - 4 AZR 153/87 - ).

    Das läßt sich nur so verstehen, daß die Betriebe ausgenommen werden sollen, die Säurebau industriell betreiben, während handwerklicher Säurebau vom Geltungsbareich erfaßt werden soll (vgl. BAG vom 26.08.1987 a.a.O.; Kammerurteile vom 21.10.1991 und 02.05.1994 a.a.O.).

    Denn die Durchführung von Arbeiten für einen bestimmen Kundenkreis nach jeweiligen Einzelaufträgen vorwiegend mit der Hand, wesentlich unterstützt durch handwerksspezifisches Werkzeug, ist Merkmal eines Handwerksbetriebs (vgl. BAG vom 26.08.1287 - 4 AZR 153/87 -).

  • LAG Hessen, 21.10.1991 - 16 Sa 515/91

    Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers nach den Sozialkassentarifverträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Dieser Rechtsprechung ist die Berufungskammer in der Vergangenheit gefolgt (vgl. Kammerurteile vom 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 - und vom 02.05.1994 - 16 Sa 898/92 -).

    Nimmt man hinzu, daß für die Vorgängerausschlußfrist des § 31 VTV, die durch Tarifvertrag vom 11.02.1991 geschaffen wurde und ab 01.02.1991 galt, angesichts ihrer Formulierung in der Rechtsprechung offengeblieben war, ob sie rückwirkende Kraft hatte (vgl. z. B. Kammerurteil vom 21.10.1991 - 16 Sa 515/91 -) und hält man sich ferner vor Augen, daß der Kläger selbst, wie zahlreiche Verfahren belegen, § 31 VTV 1992 durchweg für Ansprüche aus der Vergangenheit, also für Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages vom 06.03.1992 entstanden waren, anwendet, so kann kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, daß § 31 VTV 1992 nach dem Willen der Tarif Vertragsparteien auch für solche Beitragsansprüche der Sozialkassen gelten soll, die vor dem 01.01.1992 entstanden waren.

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Durch diese tarifvertragliche Vorschrift wurden auch Beitragsansprüche des Klägers und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK), deren Ansprüche der Kläger kraft Einziehungsermächtigung nach § 185 BGB gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht (vgl. SAG 11.01.1990, AP Nr. 11 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen) für die Zeit von Dezember 1987 bis November 1988 erfaßt.
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien daher bereits entstandene Beitragsansprüche einer gemeinsamen Einrichtung nachträglich einer Ausschlußfrist unterwerfen, ist die sachlich nichts anderes als eine Beschränkung der Beitragspflicht, weil der Beitragsanspruch nach Ablauf der Ausschlußfrist erlischt und daher die Rechtslage einem Erfüllungstatbestand gleichkommt (BAG 26.09.1990, AP Nr. 109 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hessen, 10.12.1993 - 15 Sa 267/92

    Klage auf Auskunftserteilung über gewerbliche Arbeitnehmer (Zahl der gewerblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Wäre diese Annahme richtig, folgte hieraus nämlich lediglich, daß Arbeiten zum Zwecke des Säureschutzes eben nicht von § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 7 VTV erfaßt werden, eine Folgerung, die die 15. Kammer des Berufungsgerichts denn auch konsequent gezogen hat (vgl. Urteil vom 10.12.1993 - 15 Sa 267/92 - ).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Was unter "Säurebau" zu verstehen ist, ist unsicher, weil dieser Segriff keinen fest umrissenen Inhalt hat, in dieser Form weder im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird noch in der Fachsprache des Arbeits- und Wirtschaftslebens die zur Erfüllung des Begriffs erforderlichen Merkmale klar umrissen sind (vgl. BAG 27.08.1988, AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 304/85

    Geltungsbereich der Tarifverträge für Baugewerbe - Fahrbahnmarkierung als

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    So hält es etwa das BAG nicht für ausgeschlossen, daß Fahrbahnmarkierungen sowohl handwerklich wie auch industriell aufgebracht werden können (vgl. BAG 18.01.1984, AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAG 27.08.1986 - 4 AZR 304/85 - ).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    So hält es etwa das BAG nicht für ausgeschlossen, daß Fahrbahnmarkierungen sowohl handwerklich wie auch industriell aufgebracht werden können (vgl. BAG 18.01.1984, AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und BAG 27.08.1986 - 4 AZR 304/85 - ).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Mit dieser Bestimmungen werden nämlich alle Arbeiten erfaßt, die irgendwie, wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet, dazu beitragen, ein Gebäude oder sonstiges Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 07.04.1993, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
    Da die Tarif Vertragsparteien selbst hierfür keine eigenständigen Begriffsbestimmungen geben, ist davon auszugehen, daß sie diese Begriffe so verwendet wissen wollen, wie sie in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet und angewendet werden (vgl. BAG 12.03.1988, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifvertrags : Seeschiffahrt; BAG 20.04.1988, AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
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